Leipzig, Antonienstraße, 2012
Die Antonienstraße verbindet an dieser Stelle den früheren Industriestadtteil Plagwitz mit dem Neubaugebiet Grünau. Mit dem Bau des Wohngebietes in den 1970er Jahren, wurde auch die Brücke vierspurig ausgebaut, an deren Rand das Bild entstand. Die Brücke führt über Bahngleise des nahen Bahnhof Plagwitz. Der ehemals größte Industriebahnhof Leipzigs wurde nach 1990 zurückgebaut. Heute führen noch zwei S-Bahngleise hier entlang.
Auf den Bildern von 2012 sind Birken, Holunder, Weinranken und Brommbeer zu sehen. Sie wurden im Zuge des Brückenneubau (nach 2012) gerodet.
Das Bild von 2019 zeigt den Blick von der neuen Brücke über die Ausgleichfläche “urbaner Eichenwald” zum Bürgerbahnhof Plagwitz mit Hildegarten und Bauspielplatz.
siehe auch
—> Gleisbrache Plagwitz, 2019
–> Urbaner Eichenwald, 2019
–> Hildegarten 2021
Echter Hopfen (Humulus lupulus)
Feld-Ahorn (Acer campestre)
Geruchslose Kamille (Matricaria maritima)
Große Brennessel (Urtica dioica)
Hänge-Birke (Betula pendula)
Rainfarn (Tanacetum vulgare)
Schwarz-Pappel (Populus nigra)
Wilde Möhre (Daucus carota)
Frontlinien der Spießigkeit. Kleingartenanlagen gelten als Gängelungszonen. Konfliktgeneratoren im Verlauf eines Generationswechsels, oft nach der Übergabe an verhältnismäßig junge Nachfolger:innen. Diese befinden sich nicht selten im Stadium der Sesshaftwerdung und Familiengründung. Ein Drittel Zier, ein Drittel Nutz, ein Drittel Erholung? Der Vereinsvorsitzende kommt Rüben zählen. Die Neugärtner sind empört. Dabei beruht das Unbehagen auf einem Missverständnis. Das Bundeskleingartengesetz ist ein Schutzgesetz. Nicht geschaffen, um die Großstädter mit der sogenannten Drittelregelung zu disziplinieren. Vielmehr gebietet es einer marktwirtschaftlichen Bodenspekulation und ungezügelter Veräußerung Einhalt: Der Pachtzins eines Kleingartens darf nach § 5 dieses Gesetzes den „vierfache[n] Betrag der ortsüblichen Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau, bezogen auf die Gesamtfläche der Kleingartenanlage“ nicht überschreiten. Andernfalls würden die Preise nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage steigen, der Grund womöglich für Bauvorhaben der gärtnerischen Nutzung entzogen. Voraussetzung für den Schutz ist jedoch die Eigenschaft als Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes. Nichts anderes wollte der Vereinsvorsitzende prüfen.